Allgemeine Geschäftsbedingungen Alex & Oli Reisen

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen von Alex & Oli Reisen

Lieber Reisegast,

selbstverständlich geben wir uns alle Mühe, Ihnen Ihre Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Da aber auch Reiseverträge an gewisse Bedingungen gebunden sind, bitten wir Sie, unsere Reise- und Zahlungsbedingungen aufmerksam durchzulesen. Diese werden Bestandteil des Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des § 651 a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB – InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

  1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden
  • Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Alex & Oli Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
  • Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
  • Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Alex & Oli Reisen beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Alex & Oli Reisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Alex & Oli Reisen nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
  • Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Alex & Oli Reisen vor, an das Alex & Oli Reisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde Alex & Oli Reisen innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
  • Für telefonische Buchungen gilt:
    • Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Alex & Oli Reisen telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. Alex & Oli Reisen übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an Alex & Oli Reisen kommt der Vertrag zustande.
    • Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von Alex & Oli Reisen zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
    • Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entspreche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
  1. Bezahlung und Insolvenzversicherung
  • Zur Absicherung der Kundengelder hat Alex & Oli Reisen eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Soweit gesetzlich erforderlich, wird ein Sicherungsschein übergeben. Der/die gesetzlich vorgeschriebene(n) Sicherungsschein(e) können bei Gruppenreisen dem Vermittler der Gruppenreise als Vertreter des Reisenden zur Weiterleitung oder Verwahrung für diesen übergeben werden.
  • Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Kunden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt.
  • Die Zahlung des Reisepreises wird mit Rechnungsstellung fällig.
  • Alex & Oli Reisen ist berechtigt, nach Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu verlangen.
  • Soweit Alex & Oli Reisen zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises keine Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
  1. Leistungen, Leistungsänderungen
  • Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Flyer sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
  • Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Alex & Oli Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind
  • Alex & Oli Reisen verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
  • Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsschluss ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Alex & Oli Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Alex & Oli Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Alex & Oli Reisen geltend zu machen.
  • Nebenabreden und Leistungsveränderungen haben nur dann Gültigkeit wenn sie schriftlich vereinbart wurden oder bestätigt sind. Reiseveranstalter (z.B. Reisbüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Alex & Oli Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
  • Nicht von der Leistung erfasst sind Ausflüge, Veranstaltungen oder sonstige Leistungen, die vom Reisenden mit Dritten vereinbart wurden.
  • Orts- und Hotelprospekte, die dem Kunden übergeben werden, haben lediglich Informationscharakter. Kindermäßigungen können in den Reisebüros erfragt werden. Eintrittsgelder sind, wenn nicht gesondert vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.
  1. Reiserücktritt
  • Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritterklärung bei Alex & Oli Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  • Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert Alex & Oli Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Alex & Oli Reisen, soweit der Rücktritt nicht von Alex & Oli Reisen zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
  • Alex & Oli Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
      • bis 45 Tage vor Reiseantritt kostenlos
      • vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
      • vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
      • vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75 %
      • ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90 %
      • bei Nichterscheinen am Abreisetag/Nichtanreise 100 %
  • Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Alex & Oli Reisen nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Alex & Oli Reisen geforderte Pauschale.
  • Eintrittskarten können nicht rückerstattet werden. Der Kunde hat den vollen Eintrittskartenpreis zzgl. Vorverkaufsgebühr zu tragen.
  • Alex & Oli Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Alex & Oli Reisen nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht Alex & Oli Reisen einen solchen  Anspruch geltend, so ist Alex & Oli Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
  • Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
  • Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend den Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Alex & Oli Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Erhält Alex & Oli Reisen Gutschriften der Beherbergungsbetriebe, dann wird Alex & Oli Reisen diese an den Kunden weitergeben.

  1. Preisänderungen

Alex & Oli Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

  • Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Alex & Oli Reisen nicht vorhersehbar waren.
  • Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Alex & Oli Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
    • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Alex & Oli Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
    • Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Alex & Oli Reisen vom Kunden verlangen.
  • Werden die beim Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafensteuer gegenüber Alex & Oli Reisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  • Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Alex & Oli Reisen verteuert hat.
  • Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Alex & Oli Reisen den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Alex & Oli Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Alex & Oli Reisen über die Preiserhöhung gegenüber Alex & Oli Reisen geltend zu machen.
  1. Rücktritt und Kündigung durch Alex & Oli Reisen
  • Alex & Oli Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Alex & Oli Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  • Kündigt Alex & Oli Reisen, so behält Alex & Oli Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Alex & Oli Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
  1. Rücktritt von Alex & Oli Reisen wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
  • Alex & Oli Reisen kann bis zwei Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reiseausschreibung hingewiesen wurde, nicht erreicht wird. Alex & Oli Reisen ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
  • Ein Rücktritt von Alex & Oli Reisen später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
  • Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Alex & Oli Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Alex & Oli Reisen dieser gegenüber geltend zu machen.
  • Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis gezahlte Leistungen unverzüglich zurück.
  1. Kündigung wegen höherer Gewalt

Kann die Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) ohne Gefährdung und Beeinträchtigung des Kunden nicht gewährleistet werden, so kann sowohl der Kunde als auch Alex & Oli Reisen den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Alex & Oli Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Alex & Oli Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

  1. Haftung von Alex & Oli Reisen
  • Alex & Oli Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
    • die gewissenhafte Reisevorbereitung,
    • die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger,
    • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
    • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung, unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des Ziellandes und -ortes.
  • Alex & Oli Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen fremder Unternehmen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen u.a.).
  • Alex & Oli Reisen haftet nicht für Angaben in den Prospekten der Hotels, Orte, Schifffahrtslinien bzw. anderer Dienstleister, auf deren Entstehung Alex & Oli Reisen keinen Einfluss hat und deren Richtigkeit Alex & Oli Reisen nicht überprüfen kann.
  • Die Beförderung des Reisegepäcks (ein Koffer und eine Reisetasche pro Teilnehmer) erfolgt unentgeltlich. Eine Haftung für Beschädigung, Verwechslung oder Diebstahl sowie für im Bus zurückgelassene Gegenstände übernimmt Alex & Oli Reisen nicht. Es ist erforderlich, dass jedes Gepäckstück mit einem Namensschild versehen ist.
  • Alex & Oli Reisen empfiehlt, vor Reiseantritt eine Gepäckversicherung abzuschließen.
  1. Beschränkung der Haftung
  • Die vertragliche Haftung von Alex & Oli Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
    • soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    • soweit Alex & Oli Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  • Die deliktische Haftung von Alex & Oli Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
  • Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Alex & Oli Reisen gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
  • Für alle gegen Alex & Oli Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Alex & Oli Reisen bei Sachschäden bis 4.000,00 €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen geltend jeweils je Reisendem und Reise.
  • Die Reiseleitung und/oder die Leistungsträger sind nicht berechtigt, etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber Alex & Oli Reisen anzuerkennen.
  • Alex & Oli Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Alex & Oli Reisen sind. Alex & Oli Reisen haftet jedoch
    • für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
    • wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Alex & Oli Reisen ursächlich geworden ist.

Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfallversicherung empfohlen. Diese sind soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht  im Reisepreis enthalten.

  1. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Alex & Oli Reisen oder der Reiseleitung/Vertretung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung oder auf Schadensersatz nicht ein.

Übrigens: Andere Länder – andere Sitten. Um Ihren Urlaub richtig genießen zu können, sollten Sie sich vor Reiseantritt mit den Sitten und Gebräuchen des jeweiligen Urlaubslandes vertraut machen. Ebenfalls sollten Sie sich über die klimatischen Bedingungen informieren, es gibt kein schlechtes Wetter, nur unpassende Kleidung.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  • Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Alex & Oli Reisen unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen:

Alex & Oli Reisen

Alexandra Bauer

Schwarzacherstraße 5

92507 Nabburg

Tel.: 09433 203755

Fax: 09433 203756

E-Mail: info@alex-oli-reisen.de

 

  • Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
  • Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Alex & Oli Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder ein Erfüllungsgehilfen von Alex & Oli Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Alex & Oli Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Alex & Oli Reisen beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr.

  • Die Verjährungsfrist für diese vertraglichen Ansprüche beginnt nach dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht und schweben zwischen dem Reisenden und Alex & Oli Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung dieser Verhandlungen ablehnt. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  • Die Abtretung der Ansprüche des Reisenden gegen Alex & Oli Reisen an Dritte ist ausgeschlossen.
  1. Pass-, Zoll- und sonstige gesetzliche Vorschriften
  • Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht, sich über das zuständige Konsulat Auskünfte über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
  • Sofern dies Alex & Oli Reisen möglich ist, wird Alex & Oli Reisen den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Reisende deshalb am Reiseantritt verhindert ist, kann Alex & Oli Reisen den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
  1. Versicherungen, Reiseschutz

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind Reiseversicherungen, wie Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, Gepäck- und Auslandskrankenversicherung nicht im Reisepreis enthalten. Alex & Oli Reisen empfiehlt daher dringend den Abschluss derartiger Versicherungen, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollten.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand
  • Die Rechtsbeziehungen zwischen Alex & Oli Reisen und dem Kunden richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Falls der Kunde Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz von Alex & Oli Reisen Gerichtsstand. In übrigen Fällen geltend die gesetzlichen Regelungen.

Reiseveranstalter Alex & Oli Reisen, Schwarzacherstr. 5, 92507 Nabburg

Stand: 10.01.2020

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